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CHR-0001Tscharwak·Eingang·Tscharwak — Haupteinfahrt

Tscharwak — Haupteinfahrt

Herzlich willkommen!

Sie befinden sich in einem geschützten Tourismusgebiet. Bitte beachten Sie diese einfachen Regeln, damit es für alle schön bleibt.

Regeln für diesen Ort

Nehmen Sie Ihren Abfall wieder mit

Wenn kein Abfallbehälter in der Nähe ist, packen Sie Ihren Abfall ein und bringen Sie ihn zur nächsten Sammelstelle.

Trennen Sie Ihren Abfall

Entsorgen Sie Kunststoff, Papier, Glas und Bioabfall getrennt in den farblich gekennzeichneten Behältern.

Bleiben Sie auf markierten Wegen

Wer den Weg verlässt, zerstört die Vegetation und verursacht Erosion.

Feuer nur an ausgewiesenen Stellen

Nutzen Sie die dafür vorgesehenen Grill- und Feuerstellen. Löschen Sie die Glut vor dem Gehen vollständig mit Wasser.

Respektieren Sie die Ruhe

Laute Musik verschreckt Wildtiere und stört andere Gäste.

Keine Tiere füttern, keine Pflanzen pflücken

Menschliche Nahrung schadet Wildtieren. Das Pflücken von Bergblumen und Heilkräutern ist verboten.

Problem entdeckt? Melden Sie es!

Melden Sie überfüllte Abfallbehälter oder illegale Müllablagerungen über den QR-Stand oder den Telegram-Bot.

Beachten Sie die Besuchsregeln

Besuche in Schutzgebieten regelt Beschluss Nr. 13 vom 08.01.2018: Bleiben Sie auf markierten Routen und Rastplätzen, hören Sie die Einweisung, folgen Sie Guide und Gruppenleiter. Eintritt: 5 % der BCU pro Tag (Kinder und Berechtigte frei oder 50 %).

Nächste Sammelstellen

SortierstationHaupteinfahrt, Parkplatz
74 m Route
Bioabfall„Charvak Oromgohi“, Küche
3.8 km Route
Restmüll„Charvak Oromgohi“, Eingang
3.9 km Route

Karte

Trennen Sie Ihren Abfall

KunststoffFlaschen, Deckel, Tüten, Verpackungen. Ausspülen und zusammendrücken.
PapierPappe, Zeitungen, sauberes Papier. Nicht fettig oder nass.
GlasFlaschen und Gläser. Ohne Deckel, keine Keramikscherben.
BioabfallSpeisereste, Schalen, Teeblätter. Sonst nichts.

Verboten

Abfall neben die Behälter werfen

Auch Zigarettenkippen, Kaugummi und Obstschalen.

Abfall verbrennen

Beim Verbrennen von Kunststoff und Verpackungen entsteht giftiger Rauch, zudem kann ein Flächenbrand ausbrechen.

Mit dem Auto auf Ufer und Wiesen fahren

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen.

Bäume und Sträucher fällen

Verwenden Sie für Lagerfeuer nur heruntergefallene trockene Äste.

Felsen und Denkmäler beschriften

Die Beschädigung von Kulturerbestätten wird gesondert geahndet.

Drohnen ohne Genehmigung fliegen

In Schutzgebieten stören Drohnen brütende Vögel.

Wildtiere füttern oder fangen, Nester und Baue zerstören

Füttern verändert das Verhalten der Tiere und gefährdet Menschen. Musterregeln, Pkt. 29; Art. 90 OWiG-Kodex.

Blumen, Früchte, Pilze, Beeren und Heilpflanzen sammeln

In Schutzgebieten verboten (Musterregeln, Pkt. 29). Für Pflanzen des Roten Buchs: Bußgeld nach Art. 81 plus Schadensersatz je Pflanze.

Zelten und Feuer machen außerhalb erlaubter Plätze

Öfen und Lagerfeuer nur an von der Verwaltung festgelegten Plätzen (Musterregeln, Pkt. 30); Brennholz kostenpflichtig. Verstoß im Wald: Art. 84.

Rauchen außerhalb ausgewiesener Bereiche

In trockenem Gras genügt eine Kippe für einen Brand. Musterregeln, Pkt. 29.

Mit Waffen, Hunden oder Fanggeräten betreten

Ausnahme: Angel, wenn die Route erlaubte Angelplätze berührt. Musterregeln, Pkt. 29.

Bußgelder

Ablagern von Haus- oder Bauabfällen bzw. Ausgießen flüssiger Abfälle außerhalb vorgesehener Plätze MJtK 91-1-m., 1-q. · für Privatpersonen
BBE 10–20 4 400 000 – 8 800 000 UZS $368 – $735 €327 – €655
Derselbe Verstoß wiederholt innerhalb eines Jahres MJtK 91-1-m., 2-q. · für Privatpersonen
BBE 20–30 8 800 000 – 13 200 000 UZS $735 – $1 100 €655 – €982
Ablagern deponiepflichtiger Abfälle außerhalb vorgesehener Plätze (illegale Deponie) MJtK 91-1-m., 3-q. · für Privatpersonen
BBE 50–100 22 000 000 – 44 000 000 UZS $1 840 – $3 680 €1 640 – €3 270
Verstoß gegen Umweltanforderungen beim Sammeln, Transport, Lagern und Entsorgen von Abfällen (einschl. Verbrennen von Abfall, Gummi und Folien) MJtK 91-m. · für Privatpersonen 7–10 BCU (Wiederholung — 15–25)
BBE 7–10 3 080 000 – 4 400 000 UZS $257 – $368 €229 – €327

1 BCU = 440 000 UZS · Kurs der Zentralbank Usbekistans (22.10.2026)

Vollständige Bußgeldliste

Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann der Betrag höher ausfallen. Die Angaben dienen nur zur Orientierung; die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Behörde.