Umweltregeln
Kurz, klar und für alle gleich — für Einheimische wie für Gäste.
Abfall neben die Behälter werfen
Auch Zigarettenkippen, Kaugummi und Obstschalen.
AbfallAbfall verbrennen
Beim Verbrennen von Kunststoff und Verpackungen entsteht giftiger Rauch, zudem kann ein Flächenbrand ausbrechen.
FeuerMit dem Auto auf Ufer und Wiesen fahren
Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen.
Flora & FaunaAutos oder Teppiche in Gewässern waschen
Öl und Chemikalien zerstören das Leben im Wasser.
WasserBäume und Sträucher fällen
Verwenden Sie für Lagerfeuer nur heruntergefallene trockene Äste.
Flora & FaunaFelsen und Denkmäler beschriften
Die Beschädigung von Kulturerbestätten wird gesondert geahndet.
SonstigesDrohnen ohne Genehmigung fliegen
In Schutzgebieten stören Drohnen brütende Vögel.
Lärm & VerhaltenWildtiere füttern oder fangen, Nester und Baue zerstören
Füttern verändert das Verhalten der Tiere und gefährdet Menschen. Musterregeln, Pkt. 29; Art. 90 OWiG-Kodex.
Flora & FaunaBlumen, Früchte, Pilze, Beeren und Heilpflanzen sammeln
In Schutzgebieten verboten (Musterregeln, Pkt. 29). Für Pflanzen des Roten Buchs: Bußgeld nach Art. 81 plus Schadensersatz je Pflanze.
Flora & FaunaZelten und Feuer machen außerhalb erlaubter Plätze
Öfen und Lagerfeuer nur an von der Verwaltung festgelegten Plätzen (Musterregeln, Pkt. 30); Brennholz kostenpflichtig. Verstoß im Wald: Art. 84.
FeuerRauchen außerhalb ausgewiesener Bereiche
In trockenem Gras genügt eine Kippe für einen Brand. Musterregeln, Pkt. 29.
FeuerMit Waffen, Hunden oder Fanggeräten betreten
Ausnahme: Angel, wenn die Route erlaubte Angelplätze berührt. Musterregeln, Pkt. 29.
Flora & Fauna