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Umweltregeln

Kurz, klar und für alle gleich — für Einheimische wie für Gäste.

Abfall neben die Behälter werfen

Auch Zigarettenkippen, Kaugummi und Obstschalen.

Abfall

Abfall verbrennen

Beim Verbrennen von Kunststoff und Verpackungen entsteht giftiger Rauch, zudem kann ein Flächenbrand ausbrechen.

Feuer

Mit dem Auto auf Ufer und Wiesen fahren

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen.

Flora & Fauna

Autos oder Teppiche in Gewässern waschen

Öl und Chemikalien zerstören das Leben im Wasser.

Wasser

Bäume und Sträucher fällen

Verwenden Sie für Lagerfeuer nur heruntergefallene trockene Äste.

Flora & Fauna

Felsen und Denkmäler beschriften

Die Beschädigung von Kulturerbestätten wird gesondert geahndet.

Sonstiges

Drohnen ohne Genehmigung fliegen

In Schutzgebieten stören Drohnen brütende Vögel.

Lärm & Verhalten

Wildtiere füttern oder fangen, Nester und Baue zerstören

Füttern verändert das Verhalten der Tiere und gefährdet Menschen. Musterregeln, Pkt. 29; Art. 90 OWiG-Kodex.

Flora & Fauna

Blumen, Früchte, Pilze, Beeren und Heilpflanzen sammeln

In Schutzgebieten verboten (Musterregeln, Pkt. 29). Für Pflanzen des Roten Buchs: Bußgeld nach Art. 81 plus Schadensersatz je Pflanze.

Flora & Fauna

Zelten und Feuer machen außerhalb erlaubter Plätze

Öfen und Lagerfeuer nur an von der Verwaltung festgelegten Plätzen (Musterregeln, Pkt. 30); Brennholz kostenpflichtig. Verstoß im Wald: Art. 84.

Feuer

Rauchen außerhalb ausgewiesener Bereiche

In trockenem Gras genügt eine Kippe für einen Brand. Musterregeln, Pkt. 29.

Feuer

Mit Waffen, Hunden oder Fanggeräten betreten

Ausnahme: Angel, wenn die Route erlaubte Angelplätze berührt. Musterregeln, Pkt. 29.

Flora & Fauna